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Das umwandelnde Modell Teil 2

veröffentlicht - 19. Februar 2025
geschrieben von Victoria Caic

Wie würde sich die Gehaltsstruktur bei einem “umwandelnden Modell”, wie es die Generation Grundeinkommen unterstützt, ändern und müsste dafür in bestehende Verträge eingegriffen werden?

Im vorhergehenden Artikel zum umwandelnden Modell haben wir uns die gesamtwirtschaftlichen Folgen eines BGEs angeschaut, das anstatt ergänzend zum Erwerbseinkommen ersetzend zu diesem eingeführt werden würde. Mit diesem Modell könnte sowohl der Finanzierungsaufwand als auch die Gefahr einer Inflation minimiert werden. Was würde das aber konkret für einen durchschnittlichen Menschen mit oder ohne Erwerbsarbeit in Österreich bedeuten?

Das Gesamteinkommen wird zu einer Mischung aus Erwerbseinkommen und BGE

Nehmen wir zuerst einmal an, eine beliebige Arbeitnehmerin, nennen wir sie Susi Steuerzahlerin, hat momentan ein Nettoeinkommen von 2600 €. Zu einem festgelegten Stichtag in der Zukunft soll ein BGE von 1500€ eingeführt werden. Susi würde also nach der Einführung 1500€ BGE erhalten und 1100€ von ihrem Arbeitgeber, da sie ihre Arbeit so gerne macht, dass sie genauso viele Stunden arbeitet wie vorher. So hätte sie noch immer 2600€ zur Verfügung, zusätzlich aber die Sicherheit, dass sie auch bei Arbeitsplatzverlust oder -aufgabe noch immer eine sichere Basis zum Leben hätte.

Was ist aber mit Gustav Gutmensch? Da er sich um seine betagte Mutter kümmert, konnte er nur eine Teilzeitstelle annehmen, sein monatliches Gehalt beträgt 1550 €. Nach der Umstellung auf das BGE wird fast sein komplettes Einkommen durch das BGE ersetzt. Soll er jetzt für 50 € zwanzig Stunden pro Woche arbeiten? Prinzipiell steht es ihm natürlich frei für keinen oder nur geringen Lohn zu arbeiten, vor allem, wenn ihm die Arbeit an sich als sinnvoll erscheint. Vermutlich wird er aber einen höheren Lohn für seine Arbeit erhalten wollen und vereinbart daher mit seinem Chef, dass er nach Einführung des BGEs 300 € zusätzlich verdient und sein Gesamteinkommen damit bei 1800€ liegt. Da sowohl er als auch seine Mutter ein Grundeinkommen erhalten und das neue Haushaltseinkommen so in jedem Fall mindestens 3000€ betragen würde, befindet er sich dafür auch in einer guten Verhandlungsposition, da er unabhängig davon, wie sein neues Gehalt aussieht, mehr Geld zur Verfügung hat als vorher. 

Es braucht ausreichend Vorbereitungszeit

Natürlich finden solche Verhandlungen nicht von heute auf morgen statt. Jede:r Arbeitnehmer:in wird im Vorhinein überlegen, wie viel er oder sie zusätzlich zum Grundeinkommen verdienen möchte und wie viel Erwerbsarbeitszeit das bedeutet. Genauso müssen Arbeitgeber:innen neu kalkulieren, wie viel sie für die Arbeit zahlen können und wollen, die getan werden muss. All das braucht viel Zeit und viele Gespräche und daher eine ausreichende Vorbereitungszeit, in der schon alle wichtigen Aspekte des zukünftigen BGEs bekannt sein müssen, um sich perfekt darauf vorbereiten zu können. So lässt sich auch noch eine andere Frage klären, die sich auftut: Kann man in bestehende Verträge eingreifen, um das Gehalt an das Grundeinkommen anzupassen? Vermutlich wird man das - zumindest bei privaten Dienstverhältnissen- gar nicht müssen: Wenn bekannt ist, dass ein Grundeinkommen in einer bestimmten Höhe zu einem Stichtag in beispielsweise drei Jahren kommt, werden unter Einhaltung aller Kündigungsfristen die bestehenden Verträge aufgelöst werden, da es sich vermutlich kein:e Arbeitgeber:in leisten kann und will, trotz Grundeinkommen das alte Gehalt weiterzuzahlen. Die Mitarbeitenden, die gerne weitermachen wollen, würden dann einen neuen, angepassten Vertrag bekommen. Dabei geht es übrigens nicht nur um das Gehalt, es ist gut möglich- und wäre auch eine schöne Nebenwirkung des BGE- dass sich Menschen auch andere Arbeitsbedingungen und Vorteile aushandeln können, um als Arbeitskraft erhalten zu bleiben.

Wo bleibt das restliche Geld?

Natürlich soll das bedingungslose Grundeinkommen nicht einfach nur ein Geschenk an Unternehmer:innen sein, die so niedrigere Löhne zahlen müssen. Das auf diese Weise “gesparte” Geld muss eingesammelt und zur Finanzierung des Grundeinkommens verwendet werden. Besonders leicht eignet sich dazu eine Mehrwert- oder Konsumsteuer, die ja auch heute schon von den Unternehmen abgeführt werden muss. Aber das ist eine andere Geschichte und soll ein andermal erzählt werden…

 

 

 

Victoria Caic

Victoria Caic

stellvertretende Obfrau
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