Ist das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) nur eine höhere Mindestsicherung?
Nein. Das BGE wäre ein individuelles, in Österreich unverwirkbares Grundrecht – der Normalfall. Die Mindestsicherung verlangt den Nachweis von Bedürftigkeit – den Notfall.
Die Mindestsicherung wird zur Deckung des Lebens- und Wohnbedarfs eingesetzt. Sie stellt Bedingungen an beziehende Personen und sogenannte Bedarfsgemeinschaften. Das Bedingungslose Grundeinkommen bedeutet einen Paradigmenwechsel. Es sichert die Existenz und gesellschaftliche Teilnahme jedes Menschen ohne Prüfung von Bedürftigkeit. Es trägt uns alle und akzeptiert Menschen so, wie sie sind.
Wer bekommt die Mindestsicherung, wer das Bedingungslose Grundeinkommen?
Die Mindestsicherung, auch Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) genannt, besteht aus einer Bargeldleistung zur Deckung des Lebensbedarfs und des Wohnbedarfs. Die BMS dürfen nur jene Personen oder Bedarfsgemeinschaften beziehen, die ihr gesamtes Vermögen bis zu einer Höhe von 4.315,20 Euro aufgebraucht haben (Stand: Wien, Mai 2018). Dazu müssen Ersparnisse und in Versicherungen investiertes Geld ausgegeben werden.
Im Unterschied zur Mindestsicherung würde das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) jedes Individuum als Grundrecht erhalten. Das BGE fragt nicht nach Bedürftigkeit, Vermögensstand oder Wohnverhältnissen. Es basiert auf der beobachtbaren Tatsache, dass jeder Mensch Bedarf an einer gesicherten Existenz und an gesellschaftlicher Teilnahme hat – als Voraussetzung, um tätig zu werden und arbeiten zu können. Verwirken würde es nur bei dauerhaftem Wegzug aus Österreich oder Ableben.
Wie hoch ist die Mindestsicherung und wie hoch sollte das Bedingungslose Grundeinkommen sein?
Je nach Bundesland beträgt die Bedarfsorientierte Mindestsicherung für Alleinstehende und Alleinerziehende maximal 863,04 Euro (Stand: Wien, Mai 2018). Die Höhe fällt für Wohngemeinschaften geringer aus: Paare bekommen pro Person 647,28 Euro. Kinder je 233,02 Euro. Weitere Abzüge hängen vom Einkommen anderer im Haushalt lebender Menschen ab: so fällt der Wohnkostenanteil in der BMS von 215,76 Euro (Stand: Wien, Mai 2018) weg, wenn bei den Eltern gewohnt wird.
Um Selbstbestimmung zu ermöglichen, sollte das Grundeinkommen mindestens BMS-Höhe erreichen. Mit einem BGE von beispielsweise 1000,– Euro für Erwachsene und 500,– Euro für Kinder ließe sich ein Haushalt leichter führen. Darüber hinaus würde das BGE als individuelles Grundrecht ein Zusammenleben mit Partnern, Freunden und Familie belohnen.
Darf man mit der Mindestsicherung dazuverdienen?
Mit der BMS darf man nicht dazuverdienen. Komplizierte Ausnahmen bestätigen diese Regel. Die Mindestsicherung sanktioniert geringfügige Erwerbstätigkeit und Teilzeitarbeit bis zur Höhe der BMS durch Verlust dieses Einkommens, d.h. jeder eingenommene Euro wird gegengerechnet und von der BMS nachträglich abgezogen – 100% Steuer auf Erwerbseinkommen.
Mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen dürfte man so viel dazuverdienen, wie man wollte und könnte, in Teil- oder Vollzeit. Es könnte nicht gepfändet werden. Als Grundrecht wäre es nicht an eine ökonomische Situation gebunden. Leistung würde sich tatsächlich wieder lohnen.
Wir. Füreinander. Jetzt.