Bei Einführung sollten die Preise gleich bleiben, um das BGE nicht zu entwerten. Dies gelingt, wenn zum Einführungstag bestehende Nettoeinkommen aus Löhnen und Pensionen bis zur Höhe des BGE in das BGE umgewandelt werden.
Das BGE ist also wie ein Mindestlohn, allerdings vom Staat für alle Menschen im Land. Die Firmen zahlen ihren Mitarbeitenden dann die Differenz vom BGE auf die heutigen Netto-Einkommen als Zusatzeinkommen. Pensionsversicherungen zahlen den Differenzbetrag auf heutige Netto-Bezüge.
So ist garantiert, dass niemand weniger als das Grundeinkommen zur Verfügung hat. Wer heute mehr hat, erhält mit BGE das gewohnte Gesamteinkommen. Es kann wie immer, wenn sich die Bedingungen ändern, zu neuen Vereinbarungen kommen. Siehe nächste Frage.
Die Zusatzeinkommen zum BGE werden nach Attraktivität der Tätigkeit höher oder geringer als heute ausfallen. Das BGE in ausreichender Höhe ist jene finanzielle Freiheit, mit der auf Augenhöhe verhandelt werden kann. Alle können in beliebigem Umfang dazuverdienen – da nun Verbrauch statt Arbeit besteuert wird, ist jeder Zuverdienst steuerfrei.
Aufgaben ohne Bewerbungen werden besser bezahlt, anders attraktiviert (Sinn, Lernen, Status, Gemeinschaft, …), selbst gemacht, oder weil kein Mensch sie mehr machen muss, endlich automatisiert (Schlachthof, Kanalreinigung, Bürokratie, …) . Es würde sich ein echter Arbeitsmarkt entwickeln.