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Braucht das BGE eine Vermögenssteuer?

veröffentlicht - 26. Dezember 2023
Dagobert Duck als Plastikfigur steht triumphierend auf einem Geldsack
geschrieben von Victoria Caic

“Und wie soll man das Ganze bezahlen?” ist eine der Lieblingsfragen, die bei Diskussionen über das BGE gerne von Skeptikern in den Raum geworfen wird. Eine Antwort auf diese Frage, die auf der Hand zu liegen scheint, und die eben genannte Skeptiker oft auch selbst als Lösungsvorschlag einbringen, ist: Die Reichen sollen auch ihren Beitrag leisten. 

Das Geld, das dort zu holen ist, reicht locker für ein BGE. Aber ist eine Vermögens- und/oder Erbschaftssteuer tatsächlich die richtige Wahl, um ein BGE zu finanzieren? Ganz grundsätzlich ist Einkommen eine Flussgröße, Vermögen eine Bestandsgröße. Schätzungen zum Vermögen in Österreich weisen ca. 1.300 Milliarden an Vermögenswerten aus. Ein BGE von 15.000 Euro jährlich pro Erwachsenem in Österreich würde mit knapp 130 Milliarden zu Buche schlagen. Nominell könnte dieses BGE 10 mal aus dem Vermögen kommen. Aus dieser Relation wird klar: Dauerhaft und sicher ist das volle BGE nicht allein aus Vermögenssteuern darstellbar.

Warum das BGE kein Wunderheilmittel ist.

Folgende Frage wird einem meist sofort und ungefragt präsentiert: Verschwinden dann nicht einfach alle Reichen aus Österreich? Um auf diese Frage zu reagieren, muss dann schon etwas weiter ausgeholt werden. Zunächst einmal ist das mit dem “Abhauen” gar nicht so einfach: Die meisten Reichen besitzen ihr Vermögen nicht in Form von Goldbarren im Tresor oder einer vielstelligen Zahl auf ihrem Konto. Ein großer Teil der Vermögen ist in Firmenanteilen, Grundbesitz oder Immobilien gebunden. Beides kann man sich schlecht unter den Arm klemmen, wenn man das Land verlässt. 

Natürlich kann man sein Vermögen vor dem Gang ins Exil zu Geld machen, indem man sein gebundenes Vermögen verkauft, aber dann hat man auch noch das Land zu verlassen, denn es geht bei der - geplanten - Vermögenssteuer um beide Dimensionen: Wohnsitz der Steuerpflichtigen und Standort des Vermögens. Sowohl in Österreich wohnende Reiche müssten ihr weltweites Vermögen (ggf. mit Doppelbesteuerungsabkommen) in Österreich versteuern, als auch ausländische Besitzer in Österreich verorteten Vermögens (z.B. Grundsteuer). 

Nichtsdestotrotz ist es sicher keine gute Idee, ein BGE, das für dauerhafte finanzielle Sicherheit sorgen soll, auf etwas zu stützen, das ständig mit der Drohung aufwarten kann, das Land zu verlassen. Unabhängig davon, wie realistisch diese Drohung tatsächlich ist, führt sie zu Unsicherheit und politischen Zugeständnissen gegenüber einer Bevölkerungsgruppe (den “Reichen”), denen man ja eigentlich mit einem BGE Stück für Stück ihren überproportional großen Einfluss am demokratischen Geschehen entziehen möchte. Viel sinnvoller ist es, der Abwanderungs-Drohung ins Gesicht zu lachen, indem man das BGE komplett ohne Vermögens- und  Erbschaftssteuer finanziert, beispielsweise mit einer Konsumsteuer. Wer hier lebt und konsumiert, bekommt ein BGE und finanziert dies durch seinen Konsum. Wer gehen möchte, dem stehen die Türen offen!

Gefährdung durch Überreichtum.

Sollen die Reichen dann ihr Vermögen einfach behalten und zusätzlich noch BGE bekommen? Natürlich nicht! Es ist dringend notwendig, eine Vermögenssteuer einzuführen! Aber nicht, um damit das BGE zu finanzieren, sondern um für mehr Gerechtigkeit in der Gesellschaft zu sorgen, die allseits bekannte Schere zwischen Arm und Reich zu schließen. Auch als Ergänzung zur Konsumsteuer ist sie unumgänglich, um es so unattraktiv wie möglich zu machen, sein Geld zu horten, anstatt es auszugeben und damit zum finanziellen Erhalt der Gesellschaft beizutragen. In diesem Sinne kann ein BGE tatsächlich nur sinnvoll mit einer Besteuerung des Überreichtums existieren: Schließlich ist ein wichtiger Aspekt, den sich seine Befürworter vom BGE erhoffen, dass dieses zu einer freieren, selbstbestimmteren und demokratischeren Gesellschaft führt, was per se schon einmal im Widerspruch dazu steht, dass manche Menschen viel mehr besitzen als andere. Wenn wir die Macht möglichst gleichmäßig auf alle verteilen wollen, müssen wir auch den Besitz möglichst gleichmäßig verteilen. Wenn wir die Armut durch ein BGE abschaffen, sollten wir auch den Überreichtum durch eine Vermögenssteuer eindämmen, um so zu einem guten Leben für alle zu gelangen!

Victoria Caic

Victoria Caic

stellvertretende Obfrau
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