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geschrieben von Patrick Caic-Pröll

Vor ziemlich genau einem Jahr – im Oktober 2022 – setzten sich in ihrem alljährlichen Ritual die Arbeitnehmer*innenvertreter der Metallindustrie mit den Arbeitgeber*innen zusammen, um angesichts grassierender Inflation über Gehaltserhöhungen zu verhandeln. 

Statt den ursprünglich geforderten 10,6 % wurden es schlussendlich im Schnitt 7,44 % mehr Gehalt. Argumente der Arbeitgeber*innenseite waren unter anderem, dass die Gehaltsverhandlungen sich stets nur auf die Inflation des Vorjahres beziehen und somit die Arbeitnehmer*innen die Inflation von Oktober 2022 bis Oktober 2023, von der damals bereits absehbar war, dass diese deutlich höher als jene des Vorjahres sein würde, im Folgejahr ausgeglichen bekommen würden. Außerdem wurde argumentiert, dass durch die nahende Abschaffung der Kalten Progression Arbeitnehmer*innen eine deutliche Entlastung spüren würden. [1]

Nun, ein Jahr später, ist es wieder soweit, die nächsten Gehaltsverhandlungen sind im Gange. Die Gewerkschaft forderte bei einer durchschnittlichen Inflation im Vorjahr von 9,6% insgesamt 11,6% mehr Gehalt – eine Forderung, die bspw. von IHS-Direktor Holger Bonin als „sehr niedrig – zumindest gemessen an dem, was man im Vorfeld erwartet habe“[2] bezeichnet wurde und sogar die Arbeitgeber*innenvertreter waren ob der moderaten Forderung erstaunt. [3]

Das Gegenangebot der Arbeitgeber*innenvertreter, allen voran Christian Knill, Obmann des Fachverbandes der Metalltechnischen Industrie belief sich dann für alle überraschend auf 2,5% plus eine nicht nachhaltige Einmalzahlung. Das solle einen Kaufkraftzuwachs der Mitarbeitenden bedeuten, denn man müsse ja alle steuerlichen Erleichterungen, die der Staat den Beschäftigten zur Verfügung gestellt habe, einrechnen.[4] Die Abschaffung der Kalten Progression, von der im Vorjahr noch behauptet wurde, sie würde den Beschäftigten zugute kommen, wurde nun also plötzlich - genauso wie beispielsweise der Energiebonus - als Argument dafür verwendet, den Mitarbeiter*innen geringere Lohnerhöhungen auszuzahlen. Dass diese Erleichterungen per Lohnsteuer zum größten Teil von den Beschäftigten selbst finanziert wurden, sei hier nochmal extra erwähnt.
Auch offen bleibt die Frage, warum denn staatliche Förderungen und Unterstützungen der Regierung (bspw. Corona-Hilfen) für die Unternehmer hier nicht auch eingerechnet wurden – die natürlich auch zum größten Teil über Steuern von Arbeitnehmer*innen finanziert wurden bzw. in der Zukunft abbezahlt werden müssen. Zur Inflationsabgeltung kam von Herrn Knill die Aussage: „Vor diesem Hintergrund müssen wir noch einmal klar sagen, dass ein KV-Abschluss auf Basis der Inflation der Vergangenheit nicht möglich ist.[5]“ Insgesamt kann man also durchaus mit Recht behaupten, dass die Versprechen des letzten Jahres nicht gehalten wurden und die Arbeitgeber*Innen hier wortbrüchig geworden sind – von Handschlagqualität ist man hier etwa so weit entfernt wie Christian Knill vom Bettelstab.

Argumentiert wurde dieses, die Gewerkschaft zum Verlassen des Verhandlungsraumes bringende Angebot von 2,5% außerdem folgendermaßen: „Wir können nur verteilen, was wir erwirtschaften. (…) unsere Aufgabe ist nicht, die Kaufkraft in Österreich zu gewährleisten."[6]

Hier stellen sich gleich zwei Fragen. Zunächst kann man sich über den ersten Teil der Aussage wundern, denn selbst wenn die Aussage, die Industrie schlittere in eine Krise (die übrigens jedes Jahr zur selben Zeit knapp vor den Gehaltsverhandlungen prophezeit wird) korrekt ist, stellt sich die Frage: Was ist mit den Gewinnen aus dem Vorjahr passiert? Gemäß Benya-Formel, die seit den 60er Jahren Grundlage der KV-Verhandlungen ist, bekommen Arbeitnehmer*innen Produktivitätszuwachs und Inflation immer erst am Ende des Jahres abgegolten, diese gehen also stets in Vorleistung. Arbeitgeber*innen haben hier durchaus eine Verantwortung, die in der Zwischenzeit lukrierten, nicht reinvestierten Gewinne teilweise hierfür zurückzuhalten und nicht komplett an Aktionäre und Gesellschafter auszuschütten.

Die zweite Frage geht wesentlich tiefer, nämlich nach der Verantwortung von privat geführten Unternehmen der Gesellschaft gegenüber, was einen zum Begriff der Sozialpartnerschaft bringt. Diese wurde im Österreich der Nachkriegszeit eingeführt, auch aufgrund der Erfahrungen der Zwischenkriegszeit. Es waren nicht zuletzt Konflikte zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen, die zur Zerstörung des sozialen Friedens, Straßenschlachten zwischen Heimwehr und Schutzbund und zuletzt zum österreichischen Bürgerkrieg und Austrofaschismus führten. Sinn und Zweck der Sozialpartnerschaft war es, durch faire Verhandlungen auf Augenhöhe, Kompromisse zu finden, die die österreichische Wirtschaft konkurrenzfähig hielt, andererseits aber den Arbeitnehmer*innen ihren fairen Anteil zukommen ließ. Dieses System führte über Jahrzehnte hinweg zu gesamtgesellschaftlichem Wohlstand, einer florierenden Industrie und hohem sozialen Frieden im Land, das auch eine der niedrigsten Streikraten weltweit aufweist. In Deutschland beispielsweise wird 18-mal so häufig gestreikt, in Frankreich gar 92-mal so oft wie in Österreich. [7]

Knapp vor der Jahrtausendwende, unter dem Einfluss von Globalisierung und Neoliberalismus, begann diese Sozialpartnerschaft aber immer mehr zu schwächeln. Die zuvor so wichtige Paritätische Kommission für Preis- und Lohnfragen tagte das letzte Mal 1998 und in den Gehaltsverhandlungen setzten sich immer öfter die Arbeitgeber*innenvertreter durch. Nun, mit dem aktuellen Angebot von 2,5% für die Beschäftigten der Metallindustrie und der Ansage, dass es nicht die Aufgabe der Arbeitgeber*innen sei, die Kaufkraft der Beschäftigten aufrecht zu erhalten, ist wohl endgültig offensichtlich, dass die Sozialpartnerschaft tot ist und die Arbeitgeber*innen diesen Kampf gewonnen haben.

Einer der Gründe, wie es so weit kommen konnte, ist, dass aufgrund der Globalisierung die Arbeitgeber*innen bei ihrer Meinung nach „zu hohen“ Forderungen der Gewerkschaften immer damit drohen konnten, ihre Produktion ins Ausland zu verlagern. Das war einerseits für die einzelnen Arbeitnehmer*innen problematisch, da diese plötzlich ohne Erwerbseinkommen dastehen würden und mit allen Schikanen des AMS konfrontiert werden würden, andererseits würde es zum Problem für den Staat, der seine Leistungen und Einrichtungen ja zum größten Teil aus Steuern und Sozialabgaben auf Arbeit bezieht.

Die Alternative: das Bedingungsloses Grundeinkommen

Die Frage ist nun: Wie geht man als Gesellschaft damit um? Man kann einerseits die Situation, so wie sie ist, akzeptieren. Die Gewerkschaften können weiterhin als Bittsteller auftreten und der Staat kann im Zweifelsfall weiterhin alles dafür tun, Arbeitsplätze ohne Rücksichtnahme auf deren Qualität aufrechtzuerhalten. Die Gesellschaft kann sich langsam, aber stetig in den Zustand der industriellen Revolution zurückentwickeln, ohne geregelte Arbeitszeiten, Hungerlöhne und Armutsquartiere inklusive sozialer Unruhen.

Eine Alternative hierzu wäre die Einführung eines konsumsteuerfinanzierten bedingungslosen Grundeinkommens. Die Arbeitnehmer*innenvertreter könnten viel stärker in Verhandlungen auftreten, da sie wüssten, dass selbst bei Abwanderung der Produktion – meist ohnehin ein Bluff – die Beschäftigten weiterhin ein Einkommen hätten, von dem sie würdevoll leben könnten. Der Staat hingegen wäre auf Einnahmen durch Besteuerung von Arbeit nicht mehr angewiesen und wäre nicht mehr für die Aufrechterhaltung von Arbeitsplätzen gezwungen, sozialen Unfrieden und ausbeuterische Betriebe zu akzeptieren.

Die Sozialpartnerschaft ist tot – lang lebe das bedingungslose Grundeinkommen!

Patrick Caic-Pröll

Patrick Caic-Pröll

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